Weitere Informationen
Patientengruppen
In unserer kieferorthopädischen Praxis behandeln wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowohl privater als auch gesetzlicher Krankenkassen. Die anfallenden Kosten sind abhängig von der Art und Dauer der Behandlung.
Kostenübernahme für Zahnspangen
In der Regel werden für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Kosten für eine Zahnspange teilweise oder ganz von der Krankenkasse übernommen. Ausschlaggebend ist hierbei der Schweregrad der Fehlstellung. Eine rein kosmetische Korrektur bei Erwachsenen muss ggf. vom Patienten selbst getragen werden.
Private Krankenversicherung
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse, informieren Sie sich vorab zur Kostenübernahme, da es hier individuelle Regelungen je nach Tarifauswahl gibt. In vielen Fällen werden die Kosten jedoch von der Krankenversicherung übernommen.
Gesetzliche Krankenkasse
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme von Behandlungen mit Zahnspangen strikt geregelt. Ab dem Schweregrad 3 übernimmt die Krankenkasse die Basisbehandlung, also lediglich die ausreichende und zweckmäßige Therapie, bis zum Alter von 18 Jahren. 20% dieser Kosten müssen zu Beginn der Behandlung von Ihnen privat getragen werden, Sie bekommen diesen Anteil jedoch nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Alles, was über die Basisbehandlung hinausgeht, wird privat abgerechnet.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Kieferorthopäden in Wiesbaden telefonisch unter 0611 56 51 52 oder online, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.